
Die meisten Eltern haben Skrupel, ihren Kindern einen Teil ihres ersten, endlich selbst verdienten Geldes für das - bisher kostenlose - Leben im gemeinsamen Haushalt abspenstig zu machen. Doch diese Vorgangsweise ist durchaus rechtens. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ist unter dem Punkt «Das Kindesvermögen» (Art. 323/III. Arbeitserwerb, Berufs- und Gewerbevermögen) festgelegt, dass wenn das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern lebe (und erwerbstätig sei), so diese verlangen können, dass es einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet.
Tägliches Mittag- und/oder Abendessen, gewaschene und gebügelte Wäsche, ein Dach über dem Kopf – all das sind Dinge, die man nirgendwo auf der Welt gratis bekommt. Ausser im Hotel Mama. Doch auch das Hotel Mama hat viele Ausgaben und muss um die Runden kommen. Auch wenn es vielen Eltern widerstrebt, ihren Nachwuchs an den Haushaltsausgaben beteiligen zu lassen, so tun sie ihm nichts Gutes, wenn sie alle häuslichen Pflichten von ihm fernhalten. Schliesslich gibt er/sie ja auch Geld für Luxus wie Handy, Ausgehen, Klamotten und Co. aus. Eine Zuzahlung zu den laufenden Kosten dient zudem nicht nur der geplagten Haushaltskasse, sondern vor allem auch der Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Jugendlichen.
Natürlich neigt man als Mutter und Vater dazu, seinen Nachwuchs zu beschützen und zu unterstützen. Doch zu sehr behütete Kinder werden oft zu unselbstständigen Nesthockern, die es dann in der freien Wildbahn immens schwer haben werden. Ob und wie viel man seinem Kind für den Unterhalt verrechnet, macht man am besten von der finanziellen Situation der Familie abhängig. Ist der Vater ein gut verdienender Rechtsanwalt und die Mutter eine begüterte Ärztin, wird das Kind wohl eher nicht einsehen, wieso es sein sauer verdientes Lehrlingsgehalt zum Haushalt beisteuern soll.
Lehrlinge sind noch keine Rockefeller und dennoch kann man ihnen durchaus zumuten, etwas für ihren Unterhalt beizutragen. Wie viel das sein kann, legen die «Richtlinien für Lernende» der Budgetberatung Schweiz fest.
Hier ein Beispiel: Bei einem Monatslohn von 700 Franken netto pro Monat (ohne 13. Monatslohn) werden die Fixkosten, persönliche Auslagen und Rückstellungen wie folgt berechnet: Fahrkosten 80 Franken, Taschengeld 160 Franken, Handy 30 Franken, Kleider/Schuhe 80 Franken, Coiffeur/Körperpflege 40 Franken, Schulmaterial 20 Franken, Sparen 150 Franken. Für auswärtige Verpflegung werden 140 Franken berechnet. Wird das Kind aber völlig zuhause verpflegt, wären diese 140 Franken sein Anteil an Hotel Mama. Erhält der Lehrling zudem noch Alimente, Stipendien oder eine Rente, so gelten andere Berechnungsgrundlagen. Hier wird eine persönliche Budgetberatung empfohlen.
Dieses Thema ist natürlich für keinen Elternteil einfach. Eine gute Basis für ein solches Gespräch ist natürlich bereits der jahrelange vorhergegangene offene Umgang der Familie mit dem Thema Geld. Eltern machen oft den Fehler, ihre finanzielle Situation vor ihren Kindern zu verbergen und trotz leerem Geldbeutel zu versuchen, ihnen alle Wünsche zu erfüllen. Damit tut man seinen Kindern aber nichts Gutes. Sie sollten von klein auf ein gesundes Gefühl für Geld bekommen. Bei einem Gespräch zum Thema Beteiligung am Haushaltsgeld könnte helfen, dem Jugendlichen eine Auflistung über die genauen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts (Mutter und Vater) vorzulegen und somit die finanzielle Situation zu verdeutlichen. Dem Kind wird damit veranschaulicht, dass es sich mit seinen nunmehrigen Einnahmen nicht ganz aus der Verpflichtung stehlen kann.
Text: Manou Rade