Steuern 2012

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Steuern 2012

Die Steuererklärung ist bald fällig. Rechtsanwalt Pavlo Stathakis vom HEV Schweiz sagt, woran man als Eigenheimbesitzer denken sollte und was sich in nächster Zukunft ändern könnte.

 

Von Gabi Hophan, Bild: HEV Schweiz

 

Bekanntlich gehört die Dumont-Praxis seit dem 1. Januar 2011 in der gesamten Schweiz der Vergangenheit an. Aber es gibt andere Fragen, die Hauseigentümer/-innen unter den Nägeln brennen.

Jetzt kennt nur noch Luzern keine Wechselpauschale

Im Zusammenhang mit den abzugsfähigen Unterhaltskosten kennen nun sämtliche Kantone, bis auf den Kanton Luzern, die Wechselpauschale. Mit andern Worten: Mit Ausnahme des Kantons Luzern können Eigenheimbesitzer jetzt überall jährlich wählen, ob sie in der Steuererklärung den Pauschalabzug oder die effektiven Kosten des Unterhalts geltend machen wollen.

2012 kommen gleich zwei Bausparinitiativen vors Volk

Das steuerbegünstigte Bausparen ist Gegenstand von zwei Volksinitiativen. Der Bundesrat hat sich gegen das steuerbegünstigte Bausparen ausgesprochen. Die HEV-Initiative sieht im Gegensatz zur Baselbieter Initiative aus steuerharmonisierungsrechtlichen Gründen die obligatorische Einführung des Bausparens in der ganzen Schweiz vor und beschränkt sich auf den Kern des Bausparanliegens ohne das Energiebausparen. Am 11. März 2012 kommt es zur Volksabstimmung der zuerst eingereichten Bauspar-Initiative aus dem Kanton Baselland und voraussichtlich am 17. Juni 2012 zur Abstimmung über die Bausparinitiative des HEV Schweiz.

Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung

Die Besteuerung der Eigenmiete ist seit langem umstritten. Die vom HEV Schweiz eingereichte Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» möchte Hauseigentümern im Rentenalter das einmalige Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug dürfen die eigenheimbezogenen Schuldzinsen steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Der Bundesrat lehnte diese Initiative ab und sprach sich in seinem indirekten Gegenvorschlag für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümer aus. Mittlerweile haben sich National- und Ständerat gegen den indirekten Vorschlag ausgesprochen. Die Initiative wird dem Volk daher ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung vorgelegt.

Tipps für die nächste Steuererklärung

Für manche Tipps ist es, wenn man die Steuererklärung ausfüllt, meistens schon zu spät. Hier deshalb einige Hinweise, wie Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung noch mehr Geld sparen können.

  • Unterhaltsarbeiten
    Wenn Sie bei den abzugsberechtigten Unterhaltsarbeiten jährlich zwischen Pauschale und effektiven Kosten wählen können, empfiehlt es sich unter Umständen, kleinere Unterhaltsarbeiten und den Ersatz von eingebauten Haushaltgeräten in einer Steuerperiode zusammenzufassen. So können anstelle der Pauschale die höheren effektiven Kosten geltend gemacht werden. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn die effektiven Kosten die Pauschale übersteigen. Wenn sehr hohe Unterhaltsarbeiten anstehen, sollte man die Kosten auf verschiedene Jahre verteilen und sich über das Vorgehen vor Beginn von seiner Hausbank beraten lassen.
  • Schuldzinsen
    Wenn sich Eigenmietwert und Schuldzinsen die Waage halten, zahlt man keine Steuern auf dem fiktiven Einkommen. Wenn die Schuldzinsen höher sind, reduziert sich das steuerbare Einkommen sogar. Aber nicht vergessen: Die Schuldzinsen müssen auch tatsächlich bezahlt werden, und deren steuerliche Abzugsfähigkeit ist nach oben begrenzt. Zudem machen höhere Schulden nur dann Sinn, wenn die damit finanzierten Aktiven einen höheren Ertrag abwerfen und die höhere Verschuldung nicht zu finanziellen Engpässen des Eigentümers führt. Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten!
  • Amortisation
    Falls Sie es nicht schon gemacht haben, sollten Sie mit dem kreditwährenden Institut über eine indirekte Amortisation via Säule 3a sprechen. Damit reduzieren Sie nicht die Hypothek, sondern zahlen den Betrag bis zum steuerlich zugelassenen Maximum in die Säule 3a ein. Dieses Guthaben dient der Hypothekarbank als Sicherheit. Zugleich können Sie diese Vorsorgeprämie aber vom steuerbaren Einkommen abziehen und profitieren damit sowohl vom Vorsorgesparen als auch von tieferen Steuern. Das ist vor allem dann wichtig, wenn man sich auf Grund der Einkommensverhältnisse nur schwer leisten kann, nebst der Amortisation der Hypothek auch noch grössere Ersparnisse zu bilden.
  • Vorbezug von Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a
    Aus den Säulen 2 und 3a können alle fünf Jahre Mittel zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Amortisation von Hypotheken vorbezogen werden. Dieser Vorbezug wird als Kapitalleistung einmalig besteuert, in der Regel zu einem Steuersatz, der wesentlich unter dem üblichen Einkommenssteuersatz liegt.
  • Grundstückgewinnsteuern beim eventuellen Verkauf
    Falls Sie vorhaben, Ihr Wohneigentum zu verkaufen und innert zwei Jahren ein anderes selbst bewohntes Eigenheim in der Schweiz zu kaufen, können Sie eine so genannte Ersatzbeschaffung geltend machen. Dabei werden die fälligen Grundstückgewinnsteuern in dem Umfang, wie der Gewinn reinvestiert wird, aufgeschoben und müssen allenfalls erst dann bezahlt werden, wenn das Ersatzobjekt wieder verkauft wird.