
Ab dem 1. März 2010 ist die Schweiz per Gesetz dazu verpflichtet, lediglich einen elektronischen Pass, den so genannten E-Pass auszustellen. Dieser soll neben einem Gesichtsbild, das elektronisch in der Chipelektronik des Passes gespeichert ist, auch zwei Fingerabdrücke der entsprechenden Person aufnehmen. Mit Einführung dieses biometrischen Passes erfüllt die Schweiz eine internationale Verpflichtung, die auf Dauer die internationale Reisefreiheit der Schweizer Bevölkerung garantieren soll. Unter anderem ermöglicht der biometrische Pass den Schweizer Bürgern, ohne jedes Visum in die Vereinigten Staaten einzureisen.
Grundsätzlich gibt es keinen Zwang – weder für einen Pass noch für eine ID. Für Reisende ist allerdings ein Ausweis nötig, der von den anderen Ländern anerkannt wird. Die Entscheidung ob es eine biometrische ID geben wird, ist noch nicht gefallen.
Der neue biometrische Pass, auch Pass 10 genannt, ist nach Auskunft der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht so teuer, wie zunächst befürchtet. Die «Vorabversionen» des elektronischen Passes, mit denen bereits seit 2006 gearbeitet wurde, kosteten bis zu 250 Franken. Nach aktuellem Stand schlägt der neue Pass 10 für Kinder mit 60 Franken und für Erwachsene mit 140 Franken zu Buche.
Viele Proteste hat es bezüglich der Speicherung von Fingerabdrücken gegeben. Datenschützer haben immer wieder verlangt, dass diese Option des biometrischen Passes nicht genutzt werden sollte. Schliesslich sei die Sicherung von Fingerabdrücken eigentlich eine Massnahme, die bei Verbrechern durchgeführt würde. Die Regierung hingegen liess diese Argumente nicht gelten. Sie hält die Fingerabdrücke in erster Linie für ein durchaus viel versprechendes Mittel, das den Pass fälschungssicher macht und gegen Missbrauch schützen soll. Zudem handelt es sich bei dem Schritt, Fingerabdrücke per biometrischem Pass zu sichern, um eine Vorschrift durch das Schengener Abkommen. Nur wenn diese Vorgaben ohne Ausnahme erfüllt werden, bleibt den Schweizern dauerhaft die internationale Reisefreiheit möglich.
Grundsätzlich hat die Schweiz den Datenschutz über das internationale Niveau hinaus erhöht. Fingerabdrücke sind zusätzlich gesichert und ein Zugriff auf die Daten ist nur mit der Berechtigung der Schweiz möglich.
Datenschützer befürchten aber, dass zu viele Institutionen Zugriff auf die Daten des Ausweises bekommen können. Tatsächlich sollen aber lediglich Zuständigkeiten, die im Auftrag der öffentlichen Sicherheit handeln, Zugriff auf diese sensiblen Daten haben. Umstritten, aber im Rahmen des Asyl- und Ausländergesetzes zum Auslesen der Daten autorisiert, sind auch Fluggesellschaften. Ohne erlaubten Zugriff auf die Fingerabdrücke bestünde die Gefahr, dass illegale Einreisende in die Schweiz gelangten.
Umstritten ist der biometrische Pass nach wie vor. Vor allem Datenschützer streiten sich um die Aufnahme sensibler Daten wie Fingerabdrücke. Sie vermuten, dass diese kurz- oder langfristig zu bisher nicht angedachten Möglichkeiten «missbraucht» werden könnten. Im Gegenzug ist der biometrische Pass eine Vorgabe nach Schengen und sichert die internationale Reisefreiheit der Schweizer.
Text: Daniel D. Eppe