

Am 1. August wird in der Schweiz gefeiert: Mit Feuerwerk und Erstaugust-Feuern. Hier einige Tipps, damit es mit Nachbarn und Haustieren keinen Ärger gibt.
Von Gabi Hophan
Wenn infolge Trockenheit akute Brandgefahr besteht, können Kantone oder Gemeinden aus Sicherheitsgründen ein Feuerungsverbot erlassen. Dieses wird in Zeitungen, Radio und Fernsehen bekannt gemacht.
Grundsätzlich wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 1. August (und 31. Dezember) toleriert, vor- und nachher nicht. Allerdings gibt es Lärmreglemente, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind und die man besser vorgängig studiert, falls man ausgiebig feiern möchte.
Erlaubte Brennstoffe sind: Trockenes, naturbelassenes Holz, getrocknetes Schwemmholz aus Gewässern, naturbelassene Holzabschnitte aus Sägereien sowie trockenes Holz aus dem Wald (z. B. Reisig, Äste). Andere Brennstoffe sind verboten. Wichtig: Schichten Sie das Erstaugustfeuer möglichst kurzfristig auf, damit nicht Dritte Ihr Feuer für die Müllentsorgung missbrauchen. Und: Wer ein Feuer entfacht, trägt dafür auch die Verantwortung.
Oft werden Feuerwerkskörper im nahen Ausland gekauft und in die Schweiz importiert. Nicht alles ist allerdings erlaubt. Grundsätzlich verboten sind: Am Boden knallende Feuerwerkskörper; Lady-Crackers mit über 22 mm Länge und/oder einem Durchmesser von über 3 mm; und Knallteufel mit einem Gewicht von über 2,5 mg. Wer sicher gehen möchte, dass er keine verbotenen Gegenstände einkauft, erkundigt sich am Besten VOR Verlassen der Schweiz bei einem besetzten Grenzübergang.
Der mit Feuerwerk verbundene Gestank und Rauch ist vor allem in den eigenen vier Wänden alles andere als angenehm. Zudem können sich Raketen verirren. Schliessen Sie deshalb Türen und Fenster, bevor die ersten Kracher gezündet werden und schalten Sie allfällige Klima- resp. Lüftungsanlagen aus. Vergessen Sie nicht, die Sonnenstoren einzuziehen.
Halten Sie beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern genügend Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen. Lesen Sie immer zuerst die Gebrauchsanleitung und halten Sie die darin angegebenen Sicherheitsabstände unbedingt ein. Feuern Sie Raketen nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen ab (diese sind beim Feuerwerksverkäufer erhältlich). Schützen sie Ihr Feuerwerk vor Funkenwurf. Und nicht zuletzt: Halten Sie immer ein Löschmittel bereit, wie z. B. Feuerlöscher, Löschdecke oder Eimer mit Wasser.
Warten Sie bei einem Versager mind. 10 Minuten, bis Sie sich dem Feuerwerkskörper wieder nähern und unternehmen Sie keine weiteren Versuche, ihn nochmals anzuzünden.
Im Übrigen gilt: Wo Feuerwerk lagert oder abgebrannt wird, darf nicht geraucht werden. Halten Sie es nach dem Abbrennen bis zum völligen Erlöschen unter Kontrolle. Und ganz wichtig: Kinder sollten Feuerwerk nur unter Aufsicht von Erwachsenen abbrennen!
Wer weiss, dass Hund oder Katze nervös veranlagt sind und am 1. August regelmässig in Panik geraten, kann vorab den Tierarzt konsultieren. Es gibt Pheromone, die die emotionale Stimmung des Tieres und somit sein Verhalten beeinflussen können, und es gibt auch Anxiolytika, die manchmal vor allem gesunden Hunden verabreicht werden. Auch mit Bachblüten kann man es versuchen. Hier wissen Tierärzte Bescheid, die auf Homöopathie spezialisiert sind. Eine frühzeitige Beratung ist allerdings wichtig. Denn die meisten Notfälle am 1. August gehen bei den Tierärzten wegen unkontrollierter Tablettengabe an Haustiere ein.
Sollte es trotz der Sicherheitsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand kommen, alarmieren Sie umgehend die Notruf-Nummern: