Eigenheimkauf: Dies gilt es zu beachten

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Eigenheimkauf: Dies gilt es zu beachten

Tiefe Zinsen sowie zahlreiche Förder- und Konjunkturprogramme bieten gute Anreize, den Traum von den eigenen Wänden zu verwirklichen. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Finanzierung achten sollten.
Von Gabi Hophan
Bevor Sie Angebote einholen, stellen Sie sich am besten folgende Fragen: Wie viel Geld benötigen Sie? Welchen Anteil des Einkommens wollen (und können) Sie für das Wohnen investieren? Für welchen Zeitraum wollen Sie einen festen Zins vereinbaren? Können Sie Sondertilgungen leisten? Überlegen Sie rechtzeitig und suchen Sie dann frühzeitig den Kontakt zu Ihrer (Haus-)Bank. Dies selbst dann, wenn noch kein konkretes Objekt in Aussicht steht.

Spielraum ist wichtig

Kalkulieren Sie nicht zu knapp, und verplanen Sie vor allem nicht Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Zins- und Amortisationszahlungen. Rechnen Sie vielmehr Puffer für unvorhergesehene Belastungen ein.

Zahlreiche Steuern und Gebühren

Vergessen Sie nicht, dass ein Eigenheimkauf zahlreiche Steuern und Gebühren zur Folge hat, und dass die Besteuerung des Eigenmietwerts trotz Gewährung des Unterhalts- und Schuldzinsabzugs je nach Einkommenssituation zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen kann. Auch laufend anfallende Unterhaltsarbeiten müssen durch den Eigenheimbesitzer bezahlt werden.

Kleine Faustregel punkto Belastung

Apropos laufende Belastungen durch die Liegenschaft: Hypothekarzinsen, Amortisationen sowie Neben- und Unterhaltskosten sollten höchstens einen Drittel des Einkommens ausmachen, wobei Banken jeweils mit einem kalkulatorischen Hypothekarsatz von derzeit 5 Prozent rechnen. Damit stellen sie sicher, dass die finanzielle Tragbarkeit auch bei steigenden Zinsen gegeben ist.

Unterlagen für die Bank

Für eine Finanzierung benötigt die Bank den Grundbuchauszug Ihrer künftigen Immobilie, den detaillierten Baubeschrieb sowie eine Aufstellung aller Investitionen. Im Fall von schlüsselfertigen GU-Objekten (GU = Generalunternehmer) wird auch der GU-Vertrag verlangt, bei Stockwerkeigentum die Stockwerkeigentumsbegründung und das Nutzungsreglement.
Zudem braucht die Bank Belege über die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (z. B. aktuelle Steuererklärung), damit sie die Tragbarkeit der gesamten Belastung beurteilen kann. Nicht zuletzt muss vor der ersten Auszahlung von Hypothekargeldern die Baubewilligung vorliegen.