Kosten Stockwerkeigentum

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Kosten Stockwerkeigentum

Beim Thema Stockwerkeigentum denken viele: Endlich die eigenen vier Wände! Dabei übersehen sie, dass man mit mehreren Miteigentümern ins gleiche Haus gezogen ist und in einer Gemeinschaft unter einem Dach lebt.
 
Von Jürg Zulliger
Diese Mischung aus privatem Wohneigentum, Selbstverwirklichung und Hausgemeinschaft stellt immer wieder besondere Anforderungen.

Unterhalt durch die Gemeinschaft

Die Praxis lehrt: Diskussionen um das liebe Geld sind recht häufig. Da hat sich zum Beispiel Herr Meier schon zu früh gefreut, als er glaubte, die Feuchtigkeitsschäden an seiner Decke müsste Herr Müller mit der grossen Terrasse oben zahlen. Wenn es sich wie hier um ein Flachdach eines Wohnblocks handelt, gelten Dach, Fassade oder auch Balkonaussenseiten als gemeinschaftlich. Und was allen gehört, muss auch von allen gemeinsam unterhalten werden.

Gemeinschaft verantwortlich?

Anders liegt der Fall von Frau Huber: Sie ist seit Jahren durch und durch Vegetarierin und überzeugte Antialkoholikerin. Muss sie es akzeptieren, wenn ihre sonst immer freundlichen Nachbarn das traditionelle Grillfest, wo auch mal eine Flasche teuren Weins geöffnet wird, aus der Kasse der Gemeinschaft bezahlen?

Was ist zwingend gemeinschaftlich?

Als Faustregel gilt: Die Gemeinschaft ist verantwortlich für die Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft und deren regelmässigen Unterhalt. Was zwingend gemeinschaftlich ist wie Dach, Fassade, Aussenräume und Autoabstellplätze im gemeinsamen Miteigentum muss von allen verwaltet und auch finanziert werden. Das rauschende Sommerfest gehört hier aber nicht dazu. Stockwerkeigentümer müssen sich also immer wieder der Mehrheit fügen, aber sie müssen nicht immer zahlen, was andere auf sie abwälzen wollen.