Notar
Jeder Vertragsabschluss betreffend Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft oder eines Grundstücks benötigt der Beglaubigung durch eine anerkannte Urkundsperson. In den meisten Kantonen ist dies ein Notar. Dieser erstellt in der Regel auch den Vertrag mit den notwendigen Angaben und holt beim Kreditgeber, nach Absprache mit dem Kreditnehmer (in der Regel dem Käufer), im Interesse des Verkäufers, eine sog. "Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung" ein. Diese beinhaltet normalerweise die bindende Bestätigung einer Bank, dass der ausgehandelte Kaufpreis im Auftrag des Käufers bei ihr hinterlegt sei und auf den abgemachten Termin an den Verkäufer ausbezahlt wird. Das bedeutet, dass der volle Kaufpreis in irgendeiner Form vor Abschluss des Kaufvertrages und dem Grundbucheintrag bei der Bank des Käufers verfügbar sein muss. Eine solche unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung sollte immer direkt auf ein Bankkonto des Verkäufers ausgestellt sein. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass Sperrkonten, die auf den Namen von Dritten lauten, z.B. auf Notare, Liegenschaftsvermittler oder Immobilienhändler, ein grosses Verlustpotenzial durch betrügerische Machenschaften beinhalten. Für seine Dienstleistung berechnet der Kreditgeber eine Kreditkommission und der Notar verlangt eine feste Vergütung, die sich normalerweise nach der Vertragssumme richtet. In der Regel werden die Kosten für Notar und Grundbuch durch Verkäufer und Käufer geteilt.