Reinigungstipps für die Wohnungsübergabe

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Reinigungstipps für die Wohnungsübergabe

Der Übergabe der Wohnung sehen viele Mieter mit Unruhe entgegen, da sie sich fragen, ob die selbst ausgeführte Wohnungsreinigung gründlich genug war. Mit unseren Tipps zur Wohnungsreinigung wird die Wohnungsübergabe ein Erfolg.
Von Gergina Hristova
Beim Auszug aus einer Mietwohnung hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Nachmieter in eine saubere Wohnung einziehen kann. In der Regel ist im Mietvertrag festgehalten, was und wie sauber geputzt werden muss.

Selber reinigen

Wenn Sie die Wohnung selbst putzen, lassen Sie sich genügend Zeit dazu, denn der Aufwand ist meist erheblich. Sie signalisieren dem Vermieter ausserdem, dass Sie sich der Wohnungsreinigung ernsthaft annehmen.

Reinigungsfirma beauftragen

Sollten Sie ein Reinigungsunternehmen beauftragen, lohnt es sich mehrere Offerten einzuholen und zu vergleichen. Seriöse Reinigungsfirmen offerieren erst nach einer Wohnungsbesichtigung. Wichtig ist, auf eine im Pauschalpreis inbegriffene Abnahmegarantie zu achten, welche sicherstellt, dass nicht Sie, sondern das Reinigunsinstitut für eine etwaige Nachreinigung der Wohnung aufkommen muss, falls der Vermieter mangelnde Sauberkeit feststellt.

Abgabezustand

Der Endzustand der Wohnung bei deren Übergabe soll dem Anfangszustand abzüglich der normalen Abnützung gleichen. Der Mieter muss die Wohnung so zurückgeben, wie er sie übernommen hat. Doch haftet er weder für die natürliche Alterung der Bausubstanz noch für die Abnützungsspuren, die durch den normalen Gebrauch entstehen. Unsere Lebensdauertabelle gibt Ihnen einen Überblick über die normale Abnützung der Einrichtung. In den Kantonen Baselland und Basel-Stadt sind Mietverträge mit Reinigungspauschalen üblich, was bedeutet, dass man die Wohnung nur besenrein abgeben kann.

Mieterschäden

Für Schäden, die nicht durch den normalen Gebrauch der Wohnung erklärbar sind, muss der ausziehende Mieter aufkommen. Kleine, selbst verursachte Mängel wie Dübel- und grössere Nagellöcher von Bildern oder Wandgestellen, nicht funktionierende Herdplatten sowie ähnliche Reparaturen und Ausbesserungen sind ebenfalls durch den wegziehenden Mieter zu beheben. Bei Wänden, die nicht dem Originalzustand entsprechen oder in andere Farben gestrichen wurden, sollte der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.

Reinigungsvorgaben

In der Regel gelten folgende Reinigungsvorgaben:
  • Böden, Kacheln und Kunstharzflächen müssen ausgewaschen werden.
  • Spannteppiche sind zu schamponieren.
  • Fensterscheiben und -simse müssen aussen und innen gereinigt werden.
  • Alle Schränke müssen sauber geputzt werden.
  • Küchenapparate sind gründlich zu reinigen. Der Filter des Dampfabzuges muss in aller Regel ersetzt werden.
  • Sanitäre Armaturen müssen entkalkt werden.
  • Dübellöcher sind fachmännisch zu verschliessen, was mit Tubengips und Spachtel selbst bewerkstelligt werden kann.
  • Verstopfte Abläufe sind zu reinigen.