
Der wichtigste Schritt bei jedem Umzug ist das Abmelden bei der bisherigen Gemeinde und das anschliessende Anmelden bei der Gemeinde, zu der der neu gewählte Wohnsitz gehört. Die jeweiligen Gemeindeämter informieren über die konkreten Verfahren zur jeweiligen Ab- und Anmeldung. In der Regel muss man allerdings in jedem Fall persönlich bei der zuständigen Behörde vorstellig werden. Die Abmeldung bei der bisherigen Gemeindeverwaltung erfolgt in den Tagen des Umzugs. Die Anmeldung bei der neuen Gemeinde muss – je nach Kanton verschieden – binnen acht bis 14 Tagen erfolgen.
Für jeden Umzug wird der Heimatschein benötigt. Dieser kann auf eine einzelne Person oder auf ein Paar ausgestellt werden. Den aktuellen Heimatschein stellt die jeweilige Wohnortgemeinde aus. Dieser wird dann bei der zukünftigen Gemeinde eingereicht. Im Bedarfsfall stellt diese Gemeinde dann auch einen neuen Heimatschein mit aktueller Adresse aus. Selbstverständlich wird auch ein gültiger Ausweis benötigt. Familien mit Kindern müssen zudem den Familienausweis vorlegen.
Personen oder Familien, die einen Wohnsitz in einem anderen Kanton wählen, bringen in der Regel auch ein Auto mit. Auch dieses muss umgemeldet werden. Damit das jeweils zuständige Strassenverkehrsamt die entsprechenden Kontrollschilder zur Verfügung stellen kann, wird der bisherige Fahrzeugausweis benötigt. Werden die Kontrollschilder direkt am Schalter ausgetauscht, so werden in jedem Fall die ausserkantonalen Kontrollschilder aus dem bisherigen Kanton benötigt. Um die Ummeldung abschliessen zu können, bedarf es letztlich noch eines aktuellen Versicherungsnachweises. Dieser wird kurzfristig von der zuständigen Versicherung ausgestellt und kann per Post zugesandt werden.
Wer aus dem Ausland in ein Schweizer Kanton ziehen möchte, sollte sich bereits frühzeitig bei der Einwohnerkontrolle der jeweiligen Gemeinde über die örtlichen Abläufe informieren. Voraussetzung ist in jedem Fall eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Migranten, die bereits in der Schweiz leben und nun in einen anderen Kanton umziehen möchten, müssen in der Regel eine neue Aufenthaltsbewilligung beantragen. Genau wie Schweizer müssen sich auch Migranten zeitnah bei ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und innerhalb von 8 bis 14 Tagen bei der neuen Gemeinde wieder anmelden.
Ein Umzug bedeutet immer eine Menge Stress. Behördengänge gehören selbstverständlich auch dazu und sollten keineswegs vergessen werden. Ohne ordentliche Ab- und Anmeldung kann es mitunter Probleme mit den einzelnen Behörden geben.
Text: Daniel D. Eppe