Umzug und Versicherungen - Das sollte man wissen

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Umzug und Versicherungen - Das sollte man wissen

Der Umzugstermin und die Wohnungsabgabe stehen vor der Tür. Schon tauchen die ersten Unsicherheiten bezüglich der Haftung auf: Wer kommt für welche Schäden auf? Wir haben die häufigsten Fragen durch Fachleute der AXA Winterthur beantworten lassen.


Von Gabi Hophan

Grundsätzlich haftet der Mieter für Schäden infolge ausserordentlicher Abnützung, die er während der Mietzeit selber verursacht hat oder die auf das Konto von Mitbewohnern, Gästen oder Haustieren gehen. Für die ordentliche Abnützung in Form von Abnützungserscheinungen haftet der Mieter nicht.

Schäden durch höhere Gewalt

Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Zufall (z. B. durch Sturm, Feuer, Einbruch) entstanden sind, darf ein Mieter nicht haftbar gemacht werden.

Wohnungsabgabe

Beim Verlassen der Wohnung sollten Sie das von Ihnen beim Antritt der Wohnung erstellte Protokoll mit Mängeln hervorholen und allenfalls vorhandene, zusätzliche Schäden darin festhalten. Klären Sie anschliessend ab, für welche Schäden Sie unter Berücksichtigung der normalen Lebensdauer allenfalls haften.

Hausrat-Versicherung

Grundsätzlich sollte man sich über die Höhe der Hausrat-Versicherung nicht erst beim Umzug Gedanken machen. Denn im Laufe der Jahre sammelt sich in den meisten Haushalten einiges an Wert an. Als Faustregel nimmt man pro Quadratmeter Wohnfläche ca. 1000 Franken an. Wenn Sie viele teure Möbel und wertvolle Gegenstände besitzen, muss dieser Betrag angehoben werden, damit Sie nicht unterversichert sind.

Adressänderung

Am besten informieren Sie alle Versicherer umgehend über Ihre Adressänderung. Vor allem Ihre Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung sollten Sie rasch über den Umzug informieren. Denn nur dann ist Ihr Hab und Gut auch während des Umzugs und in der neuen Wohnung versichert.

Verletzung von Helfern

Wenn sich beim Umzug Helfer verletzen, haftet in der Regel derjenige, den ein Verschulden trifft.

Wir danken der AXA-Winterthur für den Beitrag zu diesem Artikel.