
Lärm ist oft ein Problem in Mietshäusern. Die Geräuschkulisse von lärmenden Kindern macht da natürlich keine Ausnahme. Die Folge sind immer wieder starke Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Mietparteien, die in einigen Fällen sogar vor Gericht landen. Die Frage stellt sich immer wieder: Wie viel Kinderlärm muss wirklich geduldet werden und wann ist es wirklich zu laut?
Was manchen Mieter ärgert, Eltern aber freuen dürfte: Kindergeräusche, die zum normalen Verhalten gehören, sind durchaus erlaubt. Dazu gehört das Schreien von Kleinkindern, das Lachen oder Weinen sowie die übliche Geräuschkulisse spielender Kinder. Entscheidend für das, was erlaubt ist, ist die natürliche Lebensweise der Kinder, weniger das subjektive Empfinden einiger Mieter.
Auch wenn Kinder ein Recht auf ihre natürliche Entfaltung haben, die üblichen Ruhezeiten zu Mittag und während des Abends bzw. der Nacht gelten auch für Kinder. Eine Ausnahme machen hier die Jüngsten: Säuglinge und Babys, die ganz normal schreien, kennen natürlich noch keine festen Uhrzeiten für ihre Bedürfnisse. Gegen diese Art von Lärm lässt sich daher nichts unternehmen. Sobald Kinder aber zu bestimmten Uhrzeiten gezielt zur Ruhe gebeten werden können, sind Eltern auch verpflichtet, auf die ortsüblichen Ruhezeiten zu achten.
«Normaler Kinderlärm» ist erlaubt. Allerdings hat der auch seine Grenzen. Wenn Kinder beginnen, in der Wohnung Fussball oder im Hausflur lautstark Fangen zu spielen, dann ist das natürliche Verhalten und die daraus folgende Lärmentwicklung deutlich überschritten. Derartige Belästigungen braucht nun kein empfindlicher Mieter mehr hinnehmen.
Gegen eine tägliche Dosis mehr oder weniger gut ausgeübter Hausmusik spricht auch in einem Mietshaus nicht. Selbst wenn das Musizieren noch nicht mit glatten Tönen gelingt, müssen die übrigen Mieter das Spiel bis zu einer gewissen Grenze tolerieren. Die Grenzzeiten sind durch die kantonale oder kommunale Polizeiordnung sowie Hausordnung und Mietvertrag festgelegt. Grunsätzlich ist ein Totalverbot für Musikinstrumente nicht möglich. Besonders lärmintensive Instrumente wie Schlagzeug oder Trompete könne aber den «zumutbaren Rahmen» sprengen.
Kinder, die spielen, machen ganz natürlich auch Krach. Diese Form von Lärm ist allerdings als Sonderfall zu betrachten und wird auch von Gerichten ganz anders beurteilt als beispielsweise die ständige Lärmbelästigung durch zu laute Musik. Empfindliche Zeitgenossen müssen sich schlichtweg mit einer gewissen Menge täglichen Kinderlärms abfinden.
Text: Daniel D. Eppe