Wohnen mit Tieren

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Wohnen mit Tieren

Fast in jedem zweiten Schweizer Haushalt lebt ein Tier. Das sind eine halbe Million Hunde, 1,5 Millionen Katzen und Scharen von Vögeln und Kleintieren. Damit Mensch und Tier harmonisch zusammenleben, ist ein verantwortungsvoller Umgang und eine artgerechte Haltung der Tiere ein Muss. Erfahren Sie hier, was es dazu braucht.
Von Gergina Hristova
 
Tiere sind eine Bereicherung für den Haushalt. Die Tierhaltung setzt einen verantwortungsvollen Umgang sowie die langjährige Pflege, Zuwendung und Beschäftigung mit dem Tier voraus.

Informationen einholen

Da Tiere keine Wohnaccessoires oder Kinderspielzeuge sind, sollte man die Anschaffung eines Haustiers ernsthaft erwägen und sich neben den Gründen einer solchen Anschaffung auch nach dem Aufwand sowie nach der Verfügbarkeit von Platz und Zeit fragen. Eine eingehende Informierung über die Lebensgewohnheiten und Bedürfnisse des gewünschten Tieres ist unerlässlich.

Alle Faktoren einbeziehen

Berücksichtigen Sie auch die Kosten für Futter, Tierarzt und Ferienbetreuung und etwaige negative Seiten der Tierhaltung wie Schmutz, Haare, Geruch, Lärm, zerkratzte Möbel etc.

Seriöse Verkäufer

Da das Haustier ein neues Familienmitglied darstellt, sollte man sich gut überlegen, wo man ein Tier kauft. Egal ob Tierhandlung, Züchter oder Tierheim, grundsätzlich sollte man jeden Anbieter von Tieren genau unter die Lupe nehmen und seine Seriosität ermitteln.

Haltung von Tieren in der Mietwohnung

Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen und ähnliche unproblematische Kleintiere dürfen in geringer Zahl in einer Mietwohnung gehalten werden. Verbote solcher Tiere im Mietvertrag sind nicht massgeblich. Katzen, Hunde und ähnlich grosse Vierbeiner sind erlaubt, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht.
 
Zierfische dürfen in der Mietwohnung ohne weiteres gehalten werden, sofern der Einbau eines Aquariums keinen Eingriff in die Bausubstanz erfordert, was die schriftliche Zustimmung des Vermieters erfordern würde. Papageien, Schlangen, Giftspinnen und andere exotische Tiere setzten die schriftliche Zustimmung des Vermieters voraus. Ausserdem ist das Halten vieler exotischer Tierarten nur mit der Bewilligung des Veterinäramtes erlaubt. 

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