Eheannullierung – Wann ist sie möglich?
Manchmal wird der Albtraum wahr und der «schönste Tag im Leben» stellt sich im Nachhinein als der wohl schlimmste Tag heraus. Verschiedene Gründe können es sein, die den Wunsch entstehen lassen, eine Ehe annullieren zu lassen. Welche Voraussetzungen aber müssen erfüllt sein, damit eine Ehe für nichtig erklärt werden kann?
Annullierung in der Kirche und vor dem Gesetz
Die sogenannte Eheannullierung spielt vor allem im kirchlichen Bereich eine entscheidende Rolle. Die gleichen Argumente, die auf Seiten der Kirche zu einer Annullierung der Ehe führen können, sind auch für die rechtliche Seite ausschlaggebend. Durch die Prüfung der vorgebrachten Argumente entscheidet nun das jeweils zuständige Gericht oder der entsprechende Ausschuss der Kirche.
Eine Eheannullierung braucht allerdings wirklich gute Gründe, damit sie durchgeführt werden kann. Sollten die Argumente nicht ausreichen, ist lediglich die klassische Scheidung der Ausweg.
Gründe müssen bewiesen werden
Damit die Kirche bzw. die staatliche Seite eine Ehe überhaupt annullieren kann, müssen die Gründe, die für das Scheitern der Ehe verantwortlich gemacht werden, möglichst durch Zeugenaussagen glaubwürdig unterstrichen werden. Das allein reicht jedoch nicht aus. Zu jeder Eheannullierung gehört auch die aussagekräftige Meinung eines Experten. Es kommt also sozusagen ein Gutachter ins Spiel, der die geschilderte Situation auf Glaubwürdigkeit überprüft. Solange sich dieser Gutachter nicht der Meinung der oder des Ehepartners anschliesst, bleibt die Ehe gültig.
Häufige Gründe für eine Annullierung
Die Gründe, die den Wunsch nach einer Eheannullierung auslösen, können natürlich vielfältig sein und hängen massgeblich von den betreffenden Persönlichkeiten ab. Sehr häufig kommen allerdings die sogenannten «Totalsimulationen» vor. Damit ist das gänzliche und nachweisliche Fehlen des nötigen Willens zur Ehe gemeint. Solche Fälle können beispielsweise eintreten, wenn der Ehepartner es mit einem Heiratsschwindler zu tun hat. Auch der blosse Wunsch nach einer materiellen Absicherung oder die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis sind oft Gründe, die eine Ehe nichtig machen können.
Annullierung wegen erzwungener Ehe
Ein Aspekt, der in den letzten Jahren immer häufiger eine Rolle spielt, ist die erzwungene Ehe. Gemeint ist damit jede Ehe, die unter psychischem oder physischem Druck geschlossen wird. Entstehen kann solch ein Druck durch die gezielte Androhung von Gewalt oder durch das Einflössen von Angst, die letzten Endes nur durch eine Heirat beendet werden kann. Eine grosse Rolle spielt der «Erfurchtszwang». Damit ist der Zwang von Familienangehörigen, beispielsweise der Eltern, gemeint. Vor allem bei Ehen, die durch einen islamischen Einfluss geprägt sind, werden in den letzten Jahren immer öfter Anträge auf die Annullierung gestellt.
Es war eine Illusion
Arglistige Täuschung oder das gezielte Verschweigen von Tatsachen vor der Ehe sind ebenfalls Gründe, die zu einer Annullierung führen können. Natürlich müssen diese Tatsachen eine gewisse Tragweite besitzen, um als Grund ausreichen zu können. Beispielhaft sei hier das Verschweigen einer bekannten Unfruchtbarkeit vor der Ehe genannt. Lernt man nach der Ehe allerdings weniger weitreichende Tatsachen am Partner kennen, beispielsweise den wirklichen beruflichen Stand, so reicht dies nicht für eine Annullierung aus. Selbst körperliche Merkmale können ein Grund für die Scheidung sein. Stellt sich bei enthaltsamen Paaren nach der Trauung heraus, dass ein Partner nicht in der Lage ist, den Beischlaf auszuüben, kann auch hier die Ehe annulliert werden.
Der geistige Zustand ist entscheidend
Lässt sich nachweisen, dass einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Hochzeit psychisch erkrankt war, beispielsweise an Schizophrenie oder starker Depression, ist dies ebenfalls eine Ursache, auf deren Grund die Ehe für nichtig erklärt werden kann. Hierzu sind natürlich entsprechende ärztliche Nachweise und Atteste notwendig.
Fazit
Bei der Eheschliessung geht man davon aus, dass Partner über sich Bescheid wissen und aus freien Stücken in die Ehe einwilligen. Daher müssen wirklich einschneidende Beweggründe auftauchen, damit eine Ehe annulliert werden kann.
Text: Daniel D. Eppe