Dokumente für die Trauung

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Dokumente für die Trauung

Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen und kirchlichen Trauung sowie einer freien Trauung, wobei letztere keine rechtliche Relevanz erlangt.
Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Das Ehevorbereitungsverfahren wird eingeleitet , wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Die beiden Verlobten müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und handlungsfähig sein.

Grundsätzlich sind folgende Dokumente nötig:

  • Pass
  • Geburtsschein
  • Nachweis über den aktuellen Zivilstand
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitzausweis
  • Todesschein des früheren Ehegatten, sofern der/die Verlobte verwitwet ist
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, wenn der/die Verlobte geschieden ist
Generell gilt, dass die Dokumente nicht älter als 6 Monate sein dürfen und in eine der Amtssprachen, d.h. Deutsch, Französisch oder Italienisch übersetzt sind.
Die Brautleute bringen zur Trauung zwei mündige Zeuginnen bzw. Zeugen mit. Sofern die Verlobten die Sprache, welche beim jeweiligen Zivilstandsamt gesprochen wird, nicht verstehen, ist ein unabhängiger Dolmetscher zu Lasten der Brautleute beizuziehen.