Heiraten im Ausland

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Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland – ein Traum, den sich bereits viele erfüllt haben. Es gibt die verschiedensten Gründe, warum sich ein verlobtes Paar für die Eheschliessung im Ausland entscheidet. Viele fühlen sich zu einem bestimmten Ort hingezogen, einige möchten in ihrem Heimatland heiraten. Andere wiederum werden durch die mittlerweile unterschiedlichsten Angebote von Reiseveranstaltern gelockt. Allerdings sind einige Behördenwege unumgänglich.

Fern der Heimat heiraten

Wenn man noch keine konkreten Vorstellungen hat, wo man im Ausland heiraten möchte, kann man sich von entsprechenden Reiseveranstaltern die nötigen Anregungen einholen. Der Reiseveranstalter kümmert sich je nach Bedürfnissen und Wünschen des Brautpaares um nahezu alles. Formalitäten, Dekoration, Brautstrauss, Hochzeitstorte, Hochzeitsfotos und Video, eine aussergewöhnliche Zeremonie im Wasser an Ihrem Lieblingsstrand, Live-Musik bis hin zu den Trauzeugen. Nachdem man sich dann meistens auch schon an einem traumhaften Urlaubsort befindet, kann man direkt in die erholsamen Flitterwochen eintauchen.
 
Doch wenn Sie lieber alles selbst in die Hände nehmen und sich die Kosten eines Reiseveranstalters, der die Hochzeit von A-Z plant, ersparen möchten, muss Folgendes im Umgang mit den Formalitäten beachten:

Behördenwege vor der Heirat

Zuallererst erkundigen Sie sich beim Standesamt Ihres ausländischen Heiratsortes oder beim ausländischen Konsulat in der Schweiz über die Dokumente, die aus der Schweiz mitzubringen sind. Die Heirat erfolgt nämlich nach dortigem Recht. Folgende Dokumente werden gewöhnlich benötigt:

  • Ehefähigkeitszeugnis: Es bescheinigt, dass der Eheschliessung nach schweizerischem Recht kein Hindernis entgegensteht. Ausgestellt wird es durch das Zivilstandesamt am schweizerischen Wohnort. Achtung: Fordern Sie das Ehefähigkeitszeugnis auf jeden Fall rechtzeitig an, da auch diese Ausstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann und das Vorbereiten einiger Dokumente wie z.B. Geburtsurkunde, Niederlassungsbescheinigung, vorherige Ehe- und Scheidungsurkunden, usw. auch gewisse Zeit in Anspruch nimmt.
  • Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde sollte aktuellen Datums sein und wird durch das Zivilstandesamt am Geburtsort ausgestellt.
  • Pass oder Identitätskarte: Wird durch die Einwohnerkontrolle am schweizerischen Wohnsitz ausgestellt.
  • Niederlassungsbescheinigung: Die Bescheinigung sollte aktuellen Datums sein und wird durch die Einwohnerkontrolle am schweizerischen Wohnsitz ausgestellt.

Beim schweizerischen Zivilstandesamt bzw. bei der schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulant oder Konsulat)

Machen Sie sich vor der Heirat Gedanken darüber, wie Sie nach der Heirat heissen möchten. Entsprechende Formulare müssen Sie bereits vor der Heirat beim hiesigen Zivilstandesamt unterzeichnen. Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) um die notwendigen Formulare, damit die Zivilstandsänderungen auf Amtswegen in die Schweiz gemeldet werden und nehmen Sie diese Behördengänge frühzeitig in Angriff um Verzögerungen zu vermeiden.

Nach der Hochzeit

Ausländische Amtsstellen melden Ihre Heirat womöglich mit recht grosser Verspätung oder vielleicht gar nicht an die Schweizer Behörden. Daher ist es – in Ihrem eigenen Interesse – von Vorteil, Ihre Zivilstandsänderung sofort nach der Hochzeit der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland bekannt zu geben. Die ausländische Vertretung sorgt meistens gleich für die entsprechende notwendige Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente, die wieder in die Schweiz mitzubringen sind.

Fazit

Aus welchem Grund man sich auch immer für eine Heirat im Ausland entscheidet: Sind alle Behördenwege gewissenhaft erledigt, stehen dem Hauch von Romantik und Exotik nichts mehr im Weg.
 
Text: Tina Voss