
In früheren Zeiten gab es praktisch keine Diskussion über den Familiennamen eines Ehepaars. Es war einfach üblich, dass die Frau den Namen des Mannes übernimmt. Auch wenn der Braut der Name nicht gefiel, eine Wahl gab es nicht. Die Möglichkeiten haben sich heute allerdings deutlich verändert. Das Schweizerische Namensrecht lässt vier Varianten der Namenführung zu. Daher gibt es auch reichlich Stoff zur Diskussion. Ist es vorteilhaft, den Namen des Gatten anzunehmen oder doch seinen alten Familiennamen fortzuführen? Oder wie wäre die Alternative des Doppelnamen?
Auch wenn es nicht mehr sein muss, viele Frauen entscheiden sich dennoch nach wie vor, traditionell den Familiennamen des Mannes zu übernehmen. Vielleicht auch weil der Name gut gefällt, oder der Familienname für die Frau keine sonderlich tragende Rolle spielt, so dass sie mit einem neuen Namen gut leben kann. Diese Entscheidung schliesst auf jeden Fall Diskussionen und vielleicht sogar Streit aus, sei es, weil der Mann auf die Tradition besteht oder die Frau den Namen des Mannes nicht ansprechend findet.
Die Tatsache, dass man sich den Namen sozusagen aussuchen kann, schafft natürlich auch neue Möglichkeiten, unschöne Namen abzulegen. Mit einigen Zeitgenossen hat es das Schicksal wahrlich nicht gut gemeint, sie haben einen Familiennamen, der eine grosse Angriffsfläche für allerlei Wortspielereien und Gemeinheiten bietet. Auch Namen, die einfach eigenartig klingen oder kaum auszusprechen sind, können hinderlich sein. Bringt der Partner einen wohlklingenderen Namen mit, lieg es nahe, diesen zum Familiennamen zu machen. Anders als früher kann heute auch der Mann den Familiennamen der Frau annehmen.
Wenn man einen Doppelnamen hört oder liest, stellt sich bei vielen gleich der Gedanke ein «Die konnten sich wohl nicht entscheiden!». Das ist natürlich eine der häufigsten Ursachen und stellt eine gute Kompromisslösung dar, wenn sich die Partner über die Namensführung uneinig sind.
Ein Doppelname kann aber auch sehr sinnvoll sein, wenn Kinder mit in die Ehe gebracht werden. Sofern sich das zu vermählende Paar dann für einen Doppelnamen entscheidet, können die Kinder beider Ehepartner ihren bisherigen Namen weiterführen. Vor allem ab einem gewissen Alter ist das für viele Kinder sicherlich die angenehmste Lösung.
Wenn sich ein heiratswilliges Paar entscheidet, die jeweiligen Familiennamen auch nach der Hochzeit weiterzuführen, liegt das nicht etwa an mangelnder Liebe oder Harmonie. Hier wird nüchtern und sachlich entschieden. Möglicherweise gefallen die gegenseitigen Familiennamen überhaupt nicht, so dass nicht einmal ein Doppelname in Betracht kommt. Vielleicht sind es auch geschäftliche Gründe. Ist beispielsweise die Frau Inhaberin eines renommierten Unternehmens, das ihren Namen trägt, ist es ausgesprochen ungünstig, den Namen des Mannes anzunehmen.
Tatsächlich empfinden aber auch immer mehr Paare den eigenen Namen als «einen Rest Freiheit», den man sich nach der Trauung erhalten will.
Der eigene Name oder der des Partners oder doch lieber ein Doppelname? Die Wahl ist nicht immer ganz einfach. Manchmal sind es äussere Umstände, die einen den eigenen Namen behalten lassen, vielleicht ist der Name des Partners aber auch so eigenwillig, dass man ihn nicht annehmen mag. Anders herum kann man mit dem Namen des Partners vielleicht den eigenen unschönen Namen loswerden. Es ist also reine Geschmackssache, welcher Name gewählt wird.
Text: Daniel D. Eppe