Wer soll Trauzeuge sein?
Macht man sich erstmals Gedanken zur eigenen Hochzeit, kommt einem als zweiter Gedanke gleich die Frage nach dem geeigneten Trauzeugen in den Sinn. Während man in Deutschland keinen Trauzeugen mehr für die Vermählung benötigt, ist es in der Schweiz nach wie vor nötig, zwei Trauzeugen für die Trauung zu nennen. Doch wer ist für diese Rolle am besten geeignet?
Enge Vertraute als Trauzeugen
Als Trauzeuge kann jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und sich mit einem Personalausweis oder dem Reisepass ausweisen kann, fungieren. Im Prinzip kann man sogar jeden beliebigen, bereitwilligen Menschen kurz vor der Hochzeit von der Strasse auflesen, und ihn als Zeugen vor den Altar schleppen. Doch der Trauzeuge sollte für das Brautpaar eigentlich mehr bedeuten als bloss nur ein Zeuge, dass das Paar sich vermählt hat. Für viele Paare waren die von ihnen gewählten Trauzeugen bereits vor der Trauung vertraute Begleiter ihres Lebens. Meistens ist es die beste Freundin oder der beste Freund. Oft auch wählt man den Bruder oder die Schwester, zu dem oder der man einen besonders innigen Draht hat. Für den zum Trauzeugen Auserwählten bedeutet das Amt des Trauzeugen einen grossen Vertrauensbeweis. Ausser der Ehre, die ihm dadurch zuteil wird, hat ein Trauzeuge auch keine sonstigen Verpflichtungen. Alle zusätzlichen Dienste und finanziellen Hilfestellungen, die er dem Brautpaar für ihre Hochzeit zukommen lässt, sind rein freiwillig und mit keinerlei Zwang verbunden.
Wer soll es nicht sein?
Bei seiner Trauung sollte sich das Brautpaar rundum wohl fühlen. Wählt es als Trauzeugen jemanden, den es eigentlich gar nicht leiden kann – weil es vielleicht die betuchte, aber allzeit missmutige Erbtante ist - kann das ganze Fest stimmungsmässig in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch zwingen sollte man keinen zu seinem Glück. Jemand, der partout nicht Trauzeuge sein will, wird sich in seiner Rolle nicht wohlfühlen – und das merkt man... Ebenso sollte man nicht jemanden zum Trauzeugen erwählen, den der zukünftige Ehepartner nicht leiden kann. Am Ende vielleicht sogar den Ex-Freund oder die Ex-Schwiegermutter. Solcherlei Menschen haben in der neuen Ehe nichts zu suchen – egal, wie gut man sich noch mit ihnen versteht. Das verletzt den neuen Ehepartner unnötig. Soviel Grossmut kann man von keinem verlangen.
Fazit
Bei der Auswahl des Trauzeugen ist erlaubt, wer gefällt. Enge Freunde und liebe Verwandte werden von den Brautleuten bevorzugt darum gebeten, Trauzeuge zu sein. Schliesslich sollten Trauzeugen schon vor der Trauung eine gute und enge Verbindung zu dem zukünftigen Ehepaar gehabt haben. Fremde oder unliebsame Personen sollte man lieber nicht zu Trauzeugen machen. Schliesslich möchten sich alle bei der Vermählung wohl fühlen.
Text: Manou Rade